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Gemeinschaftsstände auf der Laser World of Photonics – eine interessante Alternative

Die Laser World of Photonics 2025 präsentiert sich wieder mit einer Vielzahl von Gemeinschaftsständen und Länderbeteiligungen. Ihre Alternative zum individuellen Stand. Möchten Sie einen Verbands- oder Länderpavillon organisieren?

Zulassungsbedingungen für Gemeinschaftsstände (FKM)

Ein Gemeinschaftsstand ist ein Stand auf einer Messe, an dem verschiedene Gemeinschaftsstand-Aussteller gemeinschaftlich Ihre Produkte und Informationen präsentieren. Organisiert wir dieser von einem Gemeinschaftsstand-Organisator.

Als Gemeinschaftsstand-Organisator bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter eine Aussteller-Standfläche überlassen worden ist, und die mit Ausstellern auf der ihr überlassenen Aussteller-Standfläche Flächennutzung vertraglich vereinbaren kann, ohne dass sie dort selbst Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert oder verbreitet.

Als Gemeinschaftsstand-Aussteller bezeichnet man einen Aussteller, der mit dem Einverständnis des Messeveranstalters auf dem Stand des Gemeinschaftsstand-Organisators Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte mit Personal präsentiert oder verbreitet.

Informationen für Organisatoren eines Gemeinschaftsstandes zur Laser World of Photonics 2025

Wir haben nachfolgend für Sie die wichtigsten Informationen für die Planung Ihres Gemeinschaftsstandes zusammengefasst. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne persönlich kontaktieren.

1. Anmeldung

Bitte füllen Sie die Onlineanmeldung für Gemeinschaftsstände vollständig aus.

Bei Ihrer Anmeldung können Sie bereits auswählen, ob die Korrespondenz einzig und allein an Sie oder an Ihre Gemeinschaftsstandaussteller/Mitaussteller gehen soll. Auch bei der Abschlussrechnung haben Sie bereits bei der Anmeldung die Auswahlmöglichkeit, ob die durch Gemeinschaftsstandaussteller/Mitaussteller zusätzlich bestellten Leistungen, Ihnen oder direkt dem Besteller in Rechnung gestellt werden sollen.

Die Anmeldung der Gemeinschaftsstandaussteller/Mitaussteller erfolgt in diesem Jahr erstmalig über einen Mitausstellerlink. Diesen Link erhalten Sie zusammen mit der Anmeldebestätigung.

Sie können diesen Link entweder dem Gemeinschafsstandaussteller/Mitausstellern direkt zum Ausfüllen schicken, oder Sie füllen die Anmeldung pro Aussteller selbst aus. Damit entfällt das mühsame und zusätzliche Ausfüllen von Listen und die Daten werden direkt bei und im System gespeichert.

2. Platzierungsangebot

Die Platzierungsangebote für die Gesamtfläche wird Ihnen voraussichtlich Ende November 2024 zugehen.

Die interne Verteilung der Fläche erfolgt nur noch durch Sie als Organisator. Diese wird nicht mehr - wie bisher - für jeden einzelnen Gemeinschaftsstandaussteller bei uns im System festgehalten. Es gibt nur noch eine gemeinsame Standnummer. Im Hallenplan kann die Projektleitung - für die offizielle Kommunikation nach außen - die einzelnen Flächen nach Ihren Vorgaben einzeichnen.

3. Teilnahmegebühren

3.1. Flächenpreis

Zur Vereinfachung Ihrer Kalkulation wird für Gemeinschaftsstände auf der Laser World of Photonics 2025 ein einheitlicher Preis von EUR 280,- / m² angeboten - unabhängig von Art und Größe des Standes.

Hinzu kommen folgende zusätzliche Kosten:

3.2 Obligatorischer Kommunikationsbeitrag

Der obligatorischen Kommunikationsbeitrag in Höhe von EUR 865,- pro Aussteller wir in diesem Jahr einheitlich für alle Hauptaussteller und Gemeinschaftsstandaussteller/Mitaussteller erhoben.

Was der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet finden Sie in den Besonderen Teilnahmebedingungen (B) für Gemeinschaftsstände.

3.3. Vorauszahlung für Serviceleistungen

Die Messe München fordert eine Vorauszahlung für Serviceleistungen in Höhe von EUR 20,00 / m² gemieteter Ausstellungsfläche. Die Serviceleistungsvorauszahlung wird mit den tatsächlich gebuchten Services nach der Messe verrechnet.

3.4. Entsorgungspauschale für Abfall

Mit der obligatorischen Entsorgungspauschale für Abfall in Höhe von EUR 5,50 /m² wird die Entsorgung des beim Organisator und den Gemeinschaftsstand-Ausstellern während des Auf- und Abbaus sowie der gesamten Messelaufzeit auf seinem Messestand anfallenden Abfalls pauschal abgegolten. Die Entsorgung von Produktionsabfällen und Messeständen ist hiervon ausgenommen.

3.5. AUMA-Beitrag

Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) erhebt von sämtlichen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 EUR / m² gemieteter Ausstellungsfläche. Diesen Beitrag wird die Messe München GmbH dem Organisator für sämtliche Aussteller auf dem Gemeinschaftsstand berechnen und direkt an den AUMA abführen.

4. Rechnungsstellung

4.1. Grundsätzliches

Es gilt: Der Besteller der Leistungen ist auch der Rechnungsempfänger.

Bitte beachten Sie: Sämtliche genannte Kosten sind mit dem Nettopreis ausgewiesen. Deutschen Ausstellern / Ausstellern mit deutscher Umsatzsteuer-ID wird die Rechnung mit 19% Umsatzsteuer ausgestellt. Ausstellern aus der Europäischen Union mit einer gültigen Umsatzsteuer-ID und Ausstellern außerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

4.2. Zulassungsrechnung

Die Zulassungsrechnung mit der Abrechnung der gebuchten Gesamtfläche und der damit verbundenen Zusatzkosten wird im Vorfeld durch den Gemeinschaftsstand-Organisator/Hauptaussteller bezahlt.

4.3. Schlussrechnung

Bei der Abschlussrechnung haben Sie die Wahl, ob die durch die Gemeinschaftsstandaussteller zusätzlich bestellten Leistungen, Ihnen oder direkt den Gemeinschaftsstandausstellern in Rechnung gestellt werden sollen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Schlussrechnungen nicht gesplittet werden können, auch nicht für die Kostenaufteilung von Technik, Strom oder Marketingleistungen. Alle Obligatorischen Kommunikationsbeiträge werden mit der Abschlussrechnung dem Organisator/Hauptaussteller in Rechnung gestellt.

4.4. Abweichende Rechnungsadresse

In der Anmeldung kann eine abweichende Rechnungsanschrift angegeben werden.
Bei nachträglichen Änderungen der Rechnungsadresse wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 (zzgl. MwSt.) erhoben.

Die Zulassungsrechnung und die Abschlussrechnung können NICHT an unterschiedliche Rechnungsempfänger ausgestellt werden.

5. Bestellungen

5.1 Aussteller-Shop

In unserem Aussteller-Shop haben Sie und Ihre Gemeinschaftsstandaussteller/Mitaussteller die Möglichkeit die Bestellungen von Serviceleistungen, Werbeflächen oder Marketingmaterialien einfach online abzuwickeln. Sobald Ihre teilnehmenden Firmen in unserer Datenbank entsprechend erfasst sind, erhalten Sie und Ihre Gemeinschaftsstandaussteller/Mitaussteller automatisch per E-Mail den Zugangslink zum Aussteller-Shop der Laser World of Photonics 2025. Dieser geht voraussichtlich Anfang 2025 online.

5.2. Technische Leistungen

Alle technischen Leistungen (Strom/Wasser/Rigging) müssen von Ihnen als Organisator bestellt werden.

Bei der Planung des Messestandes und allen technischen Fragen hierzu, unterstützt Sie gerne unser Team vom Technischer Ausstellerservice (TAS), Abteilung 2 (E-Mail: tas2@messe-muenchen.de).

5.3. Ausstellerausweise

Jeder Gemeinschaftsstandaussteller/Mitaussteller und der Gemeinschaftsstandorganisator erhalten 2 Ausstellerausweise kostenlos. Zusätzliche Ausstellerausweise werden mit EUR 56,00 pro Stück berechnet.

Die Bestellung der Ausweise ist nur online über den Aussteller-Shop möglich. Die Zugangsdaten gehen Ihnen bzw. Ihren Gemeinschaftsstandausstellern/Mitausstellern zu, sobald uns deren Anmeldungen vorliegen und der Aussteller-Shop live ist.

Die Ausstellerausweise sind für das Standpersonal bestimmt. Alle Ausweise, ob kostenfrei oder kostenpflichtig, müssen personalisiert werden. Bei der Bestellung müssen Sie nicht zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Ausweisen unterscheiden. Nicht verwendete Ausstellerausweise werden nicht berechnet, die zwei kostenlosen werden von der zu berechnenden Menge bei der Abschlussrechnung abgezogen.

Das Ticket berechtigt NICHT zur kostenlosen Benutzung des MVV (Münchner Verkehrs Verbund).

5.4. Gutschein für ein Besucher-Tagesticket

Sorgen Sie für einen vollen Messestand: Zum Kennenlernen der Online-Gutscheine erhält jeder Gemeinschaftsstandaussteller automatisch ein Startpaket mit 30 Online-Gutscheincodes zugeschickt. Mit diesen Online-Gutscheincodes können die Aussteller Ihre Kunden einladen. Zusätzliche Gutscheine können online im Ausstellershop bestellt werden.

Nur die tatsächlich eingelösten Besuchertickets werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Pro eingelösten Gutschein für ein Tagesticket werden 24,00 EUR / Stück berechnet, unabhängig davon, ob es sich hierbei um einen Gutschein aus Ihrem Starterpaket handelt oder ob Sie den Gutschein zusätzlich bestellt haben. Die Kosten für alle eingelösten Gutscheine werden mit der Abschlussrechnung, nach Ende der Messe, verrechnet.

Um die Kosten kalkulierbar zu machen, werden Ihren Gemeinschaftsstandausstellern/Mitausstellern maximal 20 eingelöste Gutschein-Tickets berechnet.

6. Marketing Service

Potenzieren Sie Ihren Messeerfolg durch vernetzte Marketing-Aktivitäten. Unsere Marketing-Services sind darauf abgestimmt, dass Ihre Messeteilnahme zum Erfolgsfaktor für Ihr Geschäft wird: Exklusive Werbeflächen und Sponsoringmöglichkeiten schaffen Aufmerksamkeit genau dort, wo sie wirkungsvoll werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Auch zur Laser World of Photonics 2025 steht uns jl.medien GmbH als Partner im Bereich Messemedien zur Seite.

Unser Media Service Partner wird sich um Ihre Einträge und Werbemöglichkeiten im Ausstellerportal online, im gedruckten Visitor Guide und in der Laser World of Photonics App kümmern. jl.medien wird direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen weitere Details zu den Marketing Services zukommen lassen.

Der Unternehmenseintrag in der Ausstellerdatenbank ist das A und O Ihrer Messepräsenz. Nur damit „existiert“ Ihr Unternehmen in den Messemedien und wird gezielt gefunden.

Die Ausstellerdaten erscheinen erst in unserer Online-Datenbank, wenn die teilnehmenden Aussteller entsprechend per Mitausstellerlink angemeldet sind. Die Ausstellerdatenbank geht voraussichtlich Anfang 2025 online.

7. Wichtige Informationen und Kontakte

7.1 Aussteller-Service-Newsletter

Mit unserem Aussteller-Service-Newsletter werden wir Sie als Organisator sowie Ihre Gemeinschaftsstandausstelle/Mitaussteller im Veranstaltungsjahr 2025 in Ihren Vorbereitungen begleiten. Wir werden Sie an wichtige Bestellfristen erinnern, über das Rahmenprogramm informieren und Ihnen Tipps geben, wie Sie das Vermarktungspotential der Laser World of Photonics optimal für Ihre Zwecke nutzen können – vor, während und nach der Messe.

7.2. Gültigkeit der Eintrittskarten

Alle Tickets berechtigen auch zum Zutritt auf die parallel stattfindenden Messen World of Quantum und automatica. Für den Kongress wird ein separates Ticket benötigt.

7.3. Wichtige Kontakte

Projektleitung: Messe München GmbH, projektteam@world-of-photonics.com

Standbau: meplan GmbH, info@meplan.de

Media Services: jl.medien GmbH, info@world-of-photonics-media.de

8. Terminübersicht

  • Finale Deadline zur kostenfreien Rückgabe bis zu 50% der reservierten Standfläche: 16. Dezember 2024

  • Anmeldung Ihrer Gemeinschaftsstandaussteller/Mitaussteller: spätestens Ende März 2025 für Eintrag im gedruckten Visitor Guide, permanent bis zum Messebeginn - Eintrag nur noch im Online-Verzeichnis

  • Versand der Zulassungsrechnung: Ende Februar 2025

  • Verfügbarkeit der Marketing-Services (online) und Zugangsdaten zum Ausstellershop: ab Ende Februar 2025

  • Personalisierung der kostenlosen und zusätzlich bestellten Ausstellerausweise: ab März 2025

LASER WORLD OF PHOTONICS 2025

Melden sie jetzt Ihren Gemeinschaftsstand an

Nutzen Sie hierfür unsere digitale Anmeldung für Gemeinschaftsstandorganisatoren für die LASER World of PHOTONICS 2025.